Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wolber Kommunikation


I. Geltungsbereich/Vertragsschluss

1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. § 305b BGB bleibt unberührt.

2. Wolber Kommunikation ist berechtigt sich zur Leistungserbringung zu jeder Zeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.


II. Preise

1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

2. Nachträgliche Veränderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.


III. Zahlung

1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.

2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufbrechen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete Ansprüche des Auftraggebers.

4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekanntgewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von ordnungsgemäßen Lieferungen im Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

5. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. II („Preise“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.


IV. Lieferung

1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder vom Auftragnehmer bei Auftragsannahme angegeben.

2. Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn- die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und- dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

3. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

4. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben,wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

5. Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

6. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

7. Bei Abrufaufträgen ist der Auftraggeber zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrunde liegenden Menge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Auftraggebers stellt eine Hauptpflicht dar. Bei fehlender anderweitiger Abrede gilt bei Abrufaufträgen eine Abnahmefrist von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Auftragsbestätigung. Ist die Abnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine Frist von zwei Wochen zur Abnahme der noch abzunehmenden Auftragsmenge zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist hat der Auftragnehmer die Wahl entweder Vorleistung des Kaufpreises zu verlangen und die Restmenge vollständig zu liefern oder nach § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Auftragnehmers, wie das Recht auf Schadensersatz, bleiben unberührt.


V. Provider- und providerverwandte Leistungen

1. Die vom Kunden beantragten Domain-Adressen http://www.Firmenname.de oder .com, etc. werden von Wolber Kommunikation im Namen und für die Rechnung des Kunden konnektiert. Wolber Kommunikation haftet nicht für die Verfügbarkeit der von dem Kunden beantragten Adresse und die Zulässigkeit ihrer generellen oder konkreten Verwendung durch den Kunden.

2. Wolber Kommunikation führt keine namens- oder markenrechtliche Prüfung durch. WolberKommunikation prüft die Domain-Adressen nicht auf die Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z.B. Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten, sowie mit den allgemeinen Gesetzen der Verwendungsländer.

3. Gegenstand der Leistung von Wolber Kommunikation ist nicht die Verbindung vom Kunden zum Zugangsknoten von Wolber Kommunikation.

4. Der Kunde kann bei Internet-Hosting-Aufträgen Dateien bis zu der vereinbarten Gesamtgröße auf einen Internet-Server von Wolber Kommunikation innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Zugang der jeweiligen Abrechnung hochladen. Auf die Obliegenheit zum Widerspruch weist Wolber Kommunikation hin.

5. Bei vom Kunden zu vertretender Nichteinlösung des Bankeinzugs oder unberechtigtem Widerspruch desKunden berechnet Wolber Kommunikation eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 13,- Euro. In dieser Bearbeitungsgebühr sind die von der Bank berechneten Gebühren enthalten.

6. Bei erheblichem Zahlungsverzug ist Wolber Kommunikation berechtigt, die Webseiten aus dem System auf Kosten des Kunden zu sperren. Ein erheblicher Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Kunde das vereinbarte Entgelt für zwei (2) Monate nicht oder zu einem erheblichen Teil nicht bezahlt und trotz schriftlicher Zahlungsaufforderung den vom Kunden zu vertretenden Zahlungsrückstand nicht binnen zwei (2) Wochen vollständig ausgleicht. Wolber Kommunikation ist in diesem Fall ferner berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und in Vollzug der Kündigung die Webseiten des Kunden ohne Sicherung der Seiteninhalte zu löschen und die Registrierung des Domainnamens für den Kunden zu löschen oder die Rechte an den Domain-Adressen auf einen Dritten zu übertragen; der Kunde erteilt hierfür bereits jetzt die Zustimmung und zwar auch insoweit, als er Rechtsinhaber an einer der Domain gleichen oder ähnlichen Geschäftsbezeichnung oder Marke ist.

7. Wolber Kommunikation behält sich das Recht vor, Leistungen zu verändern, zu erweitern oder zu verbessern. Insbesondere behält sich Wolber Kommunikation das Recht vor den Gegenstand der Leistung insbesondere in technischer Hinsicht zu ändern, soweit dies für unsere Kunden unter Abwägung der Interessen von Wolber Kommunikation zumutbar ist. Dies gilt auch für die Änderung von IP-Nummern.

8. Unverschlüsselte, gespeicherte Daten auf dem Server sind aus technischer Sicht von Wolber Kommunikation einsehbar. Zudem besteht auch für unbefugte Dritte die Möglichkeit dass Daten, bei der Übertragung über das Internet einsehbar sind. Dies ist dem Kunden bekannt.


VI. Softwareprodukte

Wolber Kommunikation übernimmt für ausgelieferte Softwareprodukte keinerlei Haftung und Gewährleistung in Bezug auf Mängel jeglicher Art. Wolber Kommunikation hat ausschließlich die Funktion eines Übermittlers zwischen dem Kunden und dem Hersteller der Softwareprodukte. Haftungs- und Gewährleistungsansprüche durch den Kunden sind an den Hersteller der Softwareprodukte zu stellen.


VII. Konzeptionelle und kreative Leistungen (Erstellen von Webseiten)

1. Im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen nutzt, erhebt und verarbeitet Wolber Kommunikation personenbezogene Daten. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von Wolber Kommunikation auf www.wolber.eu zu finden.

2. Die notwendigen Materialien (Texte, Bilder, Dateien o.ä. Elemente) für die zu erstellenden und zu veröffentlichenden Webseiten werden von dem Kunden in der vereinbarten Zeit und Güte angeliefert. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Texte, in der mit Wolber Kommunikation vertraglich vereinbarten Weise, insbesondere zur Einspielung in das Internet, Intranet bzw. Extranet, frei von Rechtschreibfehlern sind, der Textinhalt sprachlogisch wie sachlich richtig ist und weder gegen Gesetz bzw. gute Sitten noch gegen Rechte Dritter verstößt.

3. Gerät der Kunde mit der Lieferung der Materialien ganz oder teilweise in Verzug, so hat er Wolber Kommunikation den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Wolber Kommunikation ist ferner berechtigt, nach ergebnisloser schriftlicher Fristsetzung den Vertrag zu kündigen und die bis dahin vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Ein Lieferverzug ist auch dann gegeben, wenn die gelieferten Materialien nicht der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.

4. Eine Verzögerung des Kunden bei der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten führt zu einer entsprechenden Verlängerung der für Wolber Kommunikation maßgeblichen Liefer- und Leistungsfristen.

5. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, dafür zu sorgen, dass seine Hardware und Software die technischen Voraussetzungen erfüllt, die zur Datenfernübertragung im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind.

6. Soweit Wolber Kommunikation für nicht in der Leistungsbeschreibung vereinbarte Leistungen Material oder Nutzungsrechte bei Dritten erwerben muss, kann Wolber Kommunikation einen Vorschuss in Höhe des dem Dritten voraussichtlich geschuldeten Entgelts verlangen.

7. Wolber Kommunikation ist berechtigt, nach einem jeweiligen vertraglich vereinbarten Leistungsabschnitt die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen (Zwischenrechnung). Die Leistungen werden mit Rechnungstellung zur Zahlung fällig.

8. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von Wolber Kommunikation abzunehmen, sofern sie der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Wegen unerheblicher Mängel kann die Abnahme der Leistungen nicht verweigert werden.

9. Die Ansicht der HTML-Seiten des Kunden zum Zwecke der Abnahme erfolgt online über das Internet. Die Leistung von Wolber Kommunikation gilt als abgenommen, wenn nicht 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung zur Abnahme der Kunde konkrete Mängel der erbrachten Leistungen rügt. Wolber Kommunikation kann in diesem Fall gleichwohl die schriftliche Bestätigung der Abnahme verlangen.

10. Ist nach dreimaliger Nachbesserung der Mangel nicht behoben, wird der Kunde von der Bezahlung des mit dem Mangel behafteten Teiles der Leistung entbunden. Die übrigen Teile sind hiervon nicht berührt, sofern das Behalten der mängelfreien Teilleistungen dem Kunden nicht unzumutbar ist.

11. An den für den Kunden erstellten Leistungen erhält dieser ein einfaches Nutzungsrecht mit der Befugnis zur Bearbeitung der Leistungen. Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf einen Dritten ist nur im Rahmen einer Veräußerung des Betriebes des Kunden oder eines Teilbetriebes zulässig, sofern der Kunde die Nutzung des Arbeitsergebnisses von Wolber Kommunikation endgültig aufgibt. Die Bearbeitung der Leistungen darf nicht dazu führen, dass dadurch gegen Gesetz, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen wird; als Verstoß gegen die guten Sitten gilt auch die Darstellung pornographischen Inhalts.

12. Der Kunde ist für alle Inhalte, die er selbst speichert selbst verantwortlich und nicht der Anbieter. Dies gilt für alle Inhalte, die auf dem Webserver des Anbieters, aber auch auf anderen Webservern gespeichert sind und mit eine über Wolber Kommunikation registrierte Domain oder Subdomain zugänglich sind. Gesetzliche und vertragliche Regelungen sind einzuhalten. Der Kunde ist auch für das Verhalten Dritter verantwortlich, die er beauftragt oder denen durch sein Verhalten ein Verstoß gegen das Gesetz oder vertragliche Regelungen ermöglicht wird. Wolber Kommunikation prüft die Inhalte nicht auf Verstöße gegen das Gesetz oder den Vertrag.

13. Die Inhalte auf der Internet-Seite sowie auf dort erscheinenden Bannern dürfen nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen, die guten Sitten oder die Rechte von Dritten verstoßen. Dies gilt auch bei der Eintragung in Suchmaschinen z.B. durch Verwendung von Keywords. Insbesondere sind Gesetze wie das Urheberrecht, Markenrecht, Namensrecht oder Datenschutzrecht etc. zu wahren. Bei Verstoß gegen die genannten Verpflichtungen von Seiten des Kunden, ist Wolber Kommunikation berechtigt seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und den Zugang zu den Daten und Inhalten für den Kunden zu sperren. Dies hat keine Auswirkungen auf die Zahlungspflicht des Kunden.

14. Nach §§ 8-10 TMG ist Wolber Kommunikation als Diensteanbieter nicht verpflichtet fremd übermittelte, gespeicherte oder veröffentlichte Informationen auf Rechtswidrigkeit zu überwachen. Die Verpflichtungen zur Entfernung bzw. Sperrung der Nutzung dieser Informationen bleibt davon unberührt. Bei Kenntnisnahme der Rechtsverletzung werden die relevanten Informationen und Daten umgehend entfernt. Eine Haftung erfolgt erst bei Kenntnisnahme einer Rechtsverletzung.

15. Wir übernehmen für die Inhalte externer Webseiten, die verlinkt sind, keine Gewähr. Wolber Kommunikation hat keinerlei Einfluss auf Inhalte von Webseiten Dritter. Für die Inhalte ist der jeweilige Betreiber der Seite selbst verantwortlich. Die Inhalte werden lediglich beim Einrichten des Links auf Rechtsverstöße überprüft, eine nachträgliche Überprüfung und Kontrolle erfolgt nicht. Bei Kenntnisnahme einer Rechtsverletzung werden betroffene Links entsprechend entfernt.

16. Der Kunde räumt Wolber Kommunikation das Recht ein, das Logo von Wolber Kommunikation und ein Impressum in die Webseite des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Webseite von Wolber Kommunikation zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

17. Wolber Kommunikation behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Webseite des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

18. Bei erheblichem Zahlungsverzug ist Wolber Kommunikation berechtigt, die noch nicht bezahlten Leistungen im Internet auf Kosten des Kunden zu sperren. Ein erheblicher Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Kunde das vereinbarte Entgelt für zwei (2) Monate nicht oder zu einem erheblichen Teil nicht bezahlt und trotz schriftlicher Zahlungsaufforderung den vom Kunden zu vertretenden Zahlungsrückstand nicht binnen zwei (2) Wochen vollständig ausgleicht. Wolber Kommunikation ist in diesem Fall ferner berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen.

19. Dem Auftragnehmer ist gestattet, als Unterauftragnehmer für die Behebung von Betriebsstörungen im CMS oder beim Hosting externe Firmen zu beauftragen.


VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Diese Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer gehörende Ware erfolgen.

2. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 10 %, so wird der Auftragnehmer –auf Verlangen des Auftraggebers – Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.


IX. Beanstandungen/Gewährleistungen

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, dienach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.

6. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.


X. Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet- für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und- für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.

2. Der Auftragnehmer haftet ferner- bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Eine Haftung insoweit ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. Der Auftragnehmer haftet schließlich- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

4. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems; die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.


XI. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.


XII. Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.


XIII. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und –kündigung

1. Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde oder nichts anderes aus der Leistungsbeschreibung hervor geht, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr. Wenn nicht vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Laufzeit um denselben Zeitraum, maximal für ein Jahr. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

2. Eine fristlose Kündigung kann von beiden Vertragsparteien aus wichtigem Grund erfolgen. Wolber Kommunikation ist dazu insbesondere berechtigt, wenn trotz Abmahnung eine erneute wesentliche und schuldhaft herbeigeführte Pflichtverletzung des Vertrags erfolgt oder eine Vertragsverletzung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums beseitigt wird. Eine unzumutbare Vertragsverletzung liegt bei Verstößen gegen das Strafrecht, Jugendschutzgesetz, Marken- oder Urheberrecht vor, in Zusammenhang mit den Leistungen des Anbieters.

3. Sowohl eine ordentliche, als auch eine außerordentliche fristlose Kündigung sind schriftlich zu tätigen. Die Kündigung per E-Mail ist wirksam, wenn diese § 126a BGB entspricht (qualifizierte elektronische Signatur).


XIV. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z.B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.


XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.


XVI. Zweckbestimmung für personenbezogene Daten

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich genutzt um Ihre Anfragen zu beantworten, Ihre Aufträge zu bearbeiten und um Ihnen angefragte Informationen oder Angeboten zukommen zu lassen. Zudem kann es erforderlich sein, dass wir die personenbezogenen Daten zur Pflege der Kundenbeziehungen einsetzen. Zum Beispiel um Sie über aktuelle Informationen, Produkte und Dienstleistungen zu informieren, die für Ihre Geschäftstätigkeit nützlich sind oder auch um Umfragen durchzuführen. Wir respektieren es selbstverständlich wenn Sie uns Ihre personenbezogenen Daten nicht für diese Zwecke und zur Pflege der Kundenbeziehung überlassen wollen (u.a. für Marktforschungszwecke und Marketingaktionen). Der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie jederzeit widersprechen. Eine Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail an info@wolber.eu, oder per Post) reicht hierfür aus.


Stand: 14.06.2016